Von: IZMF Newsletter [mailto:newsletter@izmf.de]
Informationszentrum Mobilfunk e.V., Gesendet: Montag, 18. Februar 2008
Polizei:
Handybesitzer sollten im Adressbuch ihres Mobiltelefons eine Notfallnummer
hinterlegen. Das empfiehlt der Berliner Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft.
Denn Berliner Rettungskräfte haben festgestellt, dass Unfallopfer
in der Regel ein Handy bei sich tragen. Oftmals ist es jedoch schwierig,
im Telefonbuch der Verletzten die nächsten Angehörigen zu identifizieren.
Leichter ist es, wenn die Telefonnummer des Partners oder nächsten
Verwandten unter dem internationalen Kürzel "ICE" (International Case
of Emergency) abgespeichert ist. Gibt es mehrere Ansprechpartner, sollten
die Kürzel "ICE1" und "ICE2" verwendet werden.
Weitere Infos:
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1712958